Wirtschaftsrecht

Revision

Controlling und Revision spielen wichtige Rollen in der Umsetzung des Risikomanagements, der Compliance, der Corporate Governance sowie der Unternehmensplanung.

In vielfachen Funktionen können die Stabsstellen die genannten Funktionen unterstützen beziehungsweise durchführen. Insbesondere die Revision ist in allen Bereichen sehr gut versiert. Sie hat regelmäßig Einblick in die Abläufe und Funktionsweisen der Unternehmensfunktionen. In der Revisionsprüfung stellt sie alle organisatorischen Schwachstellen oder Entscheidungsmängel fest. Dadurch ist die Revision in der Lage, die zielgerichtete Planung des Controllings zu unterstützen. Das Risikomanagement und etwa die Compliance kann nur mit der Revision vollständig betrieben werden, weil kein anderer Bereich so umfassend über diese Funktionen informiert ist.

Im Rahmen der Unternehmensplanung wird diese Funktion vom Controlling wahrgenommen. Hier werden die Planungsansätze und Beurteilungen von Geschäftsvorfällen unter der Ergebniswirkung beurteilt und die wesentlichen Ergebnisauswirkungen festgestellt.

Es zeigt sich deutlich, dass die Stabsstellen Revision und Controlling unverzichtbar sind.

Sie nehmen wesentliche Funktionen der Geschäftsführung wahr. Immer wieder ist zu bemerken, dass Unternehmen diesen Stellen nur untergeordnete Funktionen übertragen, obwohl gerade diese Stellen über einen sehr weitreichenden Überblick über den Geschehensablauf verfügen. Die interne Revision wird damit zum Garanten der zielgerichteten Funktionen im Unternehmen. Daneben ist das Controlling zur unternehmensinternen Einschätzung der Auswirkungen von Planansätzen in der Lage. Im Rahmen des internen Ratings können diese beiden Stellen auch die Bewertung der Unternehmensergebnisse selbständig und in Abstimmung mit den Abschlussprüfern weitgehend vollständig absolvieren.

Insgesamt lässt sich innerhalb des Unternehmens durch die Stabsstellen sehr viel mehr erreichen, als den Stellen häufig zugetraut wird.

Nur die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit mag eine wesentliche Funktion der Revision sein. Es ist jedoch ein gravierender Fehler, ihr diese weitere Funktion nicht zuzutrauen und deswegen nicht zu übertragen. Die Unternehmen der Steuerberatung sowie der Wirtschaftsprüfung werden sich bedanken. Wenn das Risikomanagement in kostenintensive Beratungsgesellschaften ausgelagert wird, schadet sich das Unternehmen erheblich, weil die Ergebniszahlen darunter leiden werden. Trauen sich Unternehmen selbstbewusst die Wahrnehmung solch übergreifender Funktionen zu, wird selbst die Ratingbetrachtung durch Banken oder Ratingagenturen zum überflüssigen Auftrag an Beratungsunternehmen.

Revision und Controlling kennen sich in den Unternehmensdaten detailliert aus und sind dazu in der Lage, eine wichtige Aufgabe im Sinne des Unternehmens vollständig und mit Erfolg zu erledigen.



Stand: 04.07.2012


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