Familienrecht

ElterngeldPlus

Seit dem 01.07.2007 bietet die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen, jungen Familien die Chance, den Einkommensverlust infolge der Geburt eines Kindes zumindest teilweise zu kompensieren. Um Müttern und Vätern noch mehr Zeit für die Familie zu schaffen, treten 8 Jahre nach Einführung des Elterngeldes die Regelungen des ElterngeldPlus in Kraft.

Seit dem 01.07.2007 bietet die Möglichkeit Elterngeld zu beziehen jungen Familien die Chance, den Einkommensverlust infolge der Geburt eines Kindes zumindest teilweise zu kompensieren. Um Müttern und Vätern noch mehr Zeit für die Familie zu schaffen, treten 8 Jahre nach Einführung des Elterngeldes die Regelungen des ElterngeldPlus in Kraft.

Das Elterngeld soll den Einkommensverlust ersetzen.

Bisher bot das Elterngeld den Eltern in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes die Möglichkeit den Einkommensverlust zu ersetzen. Hierzu wurden Beträge von monatlich 300,00 € bis 1.800,00 € bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats gezahlt. Pro Elternteil betrug der maximale Bezugszeitraum 12 Monate. Nutzten beide Eltern die Möglichkeit Elterngeld zu beziehen, wurde ihnen für zwei zusätzliche Monate, die sogenannten Partnermonate, Elterngeld gezahlt.

Zwar war es bereits bisher möglich während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit bis zu 30 Stunden die Woche zu arbeiten, das erzielte Einkommen wurde bei der Berechnung des Elterngeldes jedoch berücksichtigt. Durch diese Anrechnung wurden die auszuzahlenden Elterngeldbeträge ohne Kompensation gekürzt. Aufgrund der Anrechnung ging Eltern, die während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit gearbeitet haben, bisher einen Teil des ihnen zustehenden Elterngeldes verloren.

Das neue ElterngeldPlus.

Das neue ElterngeldPlus soll diesem Verlust entgegenwirken. Eltern, die während der Elternzeit arbeiten, wird die Möglichkeit geboten, einen Elterngeldmonat in zwei ElterngeldPlus-Monate umzuwandeln. Der Bezugszeitraum kann somit verdoppelt werden. Das ElterngeldPlus ersetzt ebenso wie das Elterngeld das weggefallene Einkommen. In der Höhe beläuft sich das ElterngeldPlus auf die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Durch diese neu geschaffene Möglichkeit, den Bezugszeitraum zu verdoppeln, soll vermieden werden, dass Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten ein Nachteil erwächst. Zusätzlich sollen die Ausfallzeiten wichtiger Fachkräfte durch die Möglichkeit der Teilzeitarbeit verkürzt werden.

Machen beide Elternteile von der Möglichkeit des Bezugs des ElterngeldPlus während einer Teilzeittätigkeit Gebrauch, erhalten beide weitere 4 Monate ElterngeldPlus. Dies bedeutet, dass sich bei der richtigen Kombination von Elterngeld, ElterngeldPlus in Kombination mit Teilzeitarbeit und Partnerbonus die Bezugsdauer maximal bis zur Vollendung des 28. Lebensmonats des Kindes verlängern kann.

Zusätzlich wird die flexible Gestaltung der Elternzeit zwischen der Vollendung des 3. und 8. Lebensjahres auf 24 Monate verlängert und es besteht künftig die Möglichkeit, die Elternzeit in 3 statt bisher 2 Abschnitte aufzuteilen.

Das ElterngeldPlus bietet Eltern somit mehr Möglichkeiten einer ausgewogenen Balance zwischen Arbeit und Kindererziehung.

 

Rechtsanwalt Oliver Birk



Stand: 14.03.2015


Das aktuelle Urteil

30.09.2019 - Amtshafung im Sportunterricht

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

mehr »



25.09.2019 - Verfassungsbeschwerde eines Polizisten

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis

mehr »



20.09.2019 - Leben als Schaden?

Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

mehr »



15.09.2019 - Cannabis im Straßenverkehr

Erstmaliger Verstoß gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahrenund Entziehung der Fahrerlaubnis

mehr »