Bankrecht

Skimming

Die Kriminalität im Bereich „Skimming“ steigt immer mehr an.

Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) ist im Jahre 2010 der Schaden durch so genanntes Skimming auf 60 Millionen Euro gestiegen - das sind 20 Millionen mehr als noch im Vorjahr. Von rund 2.058 Skimming-Fällen in Deutschland im Jahr 2009, gab es im Jahr 2010 einen Anstieg auf 3.183 Fälle.

Beim Skimming werden verschiedene Geldautomaten manipuliert, indem Minikameras angebracht werden um die persönliche Geheimzahl (PIN) auszuspähen. Diese Kameras sind so unauffällig, dass sie für das Opfer kaum zu erkennen sind. Vor dem Kartenschlitz werden Aufsätze montiert - so genannte Lesegeräte - mit denen dann die Daten der EC-Karte ausgelesen werden können. Auch diese Aufsätze sind mittlerweile so gut entwickelt, dass für den Kunden kaum eine Chance besteht, dem Betrug zu entkommen.

Mittlerweile hat sich die Skimming-Kriminalität auch erheblich ausgeweitet und wird nun nicht mehr nur an Bankautomaten angewendet.

Die neuste Masche findet nun an Tankstellen statt. In Zusammenarbeit mit einem Tankstellenmitarbeiter werden nun auch immer häufiger die Kartengeräte in den Tankstellen manipuliert und so die ahnungslosen Kunden zu Kasse gebeten.

Ist man ein Skimming Opfer geworden, so sollte der Vorfall unverzüglich gemeldet werden. Damit nicht weitere Abbuchungen vorgenommen werden und der Schaden begrenzt wird, sollte die EC-Karte schnellstmöglich gesperrt werden. Danach sollte Strafanzeige gestellt werden, auch wenn es sich häufig um organisierte Banden gerade aus dem Ausland handelt und diese nicht leicht zu finden sind. Schließlich muss bei der zuständigen Bank um die Rückbuchung beziehungsweise Erstattung des Geldes gebeten werden. Das Bankinstitut ist grundsätzlich auch dazu verpflichtet für den Schaden aufzukommen. Der Schaden besteht zum einen in dem rechtswidrig abgehobenen Geldbetrag, aber auch in den Überziehungszinsen die dadurch möglicherweise entstehen.

Allerdings muss das Skimming Opfer auch nachweisen, dass ein Dritter das Geld rechtswidrig abgehoben hat.

Dies stellt aber in den meisten Fällen kaum ein Problem dar, im Gegensatz zu Fällen in denen EC-Karte und PIN gestohlen werden. -Üblicherweise werden die Abbuchungen immer im Ausland vollzogen, so dass man leicht beweisen kann, ob ein Skimming Fall vorgelegen hat oder nicht.



Stand: 14.11.2011


Das aktuelle Urteil

30.09.2019 - Amtshafung im Sportunterricht

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

mehr »



25.09.2019 - Verfassungsbeschwerde eines Polizisten

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis

mehr »



20.09.2019 - Leben als Schaden?

Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

mehr »



15.09.2019 - Cannabis im Straßenverkehr

Erstmaliger Verstoß gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahrenund Entziehung der Fahrerlaubnis

mehr »