Immobilienrecht

Handelt der Verkäufer eines Hauses arglistig, wenn er nicht auf einen Blitzeinschlag hinweist?

Die Verkäuferin schloss in einem notariellen Kaufvertrag mit dem Käufer die Gewährleistung wegen Sachmängeln am Haus aus und erklärte, ihr seien verborgene Mängel nicht bekannt.

Handelt der Verkäufer eines Hauses arglistig, wenn er nicht auf einen Blitzeinschlag hinweist?

Die Verkäuferin schloss in einem notariellen Kaufvertrag mit dem Käufer die Gewährleistung wegen Sachmängeln am Haus aus und erklärte, ihr seien verborgene Mängel nicht bekannt. Bei
der Durchführung von Renovierungsarbeiten stellte der Kläger an der Mittelpfette des Daches einen Brandschaden fest. Dieser war nach einem Blitzeinschlag in den 50er Jahren von der
Mutter der Verkäuferin als Rechtsvorgängerin instand gesetzt worden, ohne dass es danach zu weiteren Beeinträchtigungen an dem Haus gekommen war.

Die Klage auf Ersatz der Instandsetzungskosten des einsturzgefährdeten Daches und Verzugskosten wurde abgewiesen.

Im Berufungsverfahren wies das OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 U 1122/12 darauf hin, dass für die Verkäuferin eines Hauses keine Offenbarungspflicht besteht, dass es in den 1950"er Jahren zu einem Blitzeinschlag in den Dachstuhl des Hauses gekommen war, der Sanierungsarbeiten erforderlich machte; insbesondere wenn in Folge die Schadhaftigkeit der damals durchgeführten Sanierung nicht offenkundig wurde, andererseits ausweislich des Exposés das Haus insgesamt als renovierungsbedürftig beschrieben worden ist.




Stand: 14.03.2015


Das aktuelle Urteil

30.09.2019 - Amtshafung im Sportunterricht

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

mehr »



25.09.2019 - Verfassungsbeschwerde eines Polizisten

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis

mehr »



20.09.2019 - Leben als Schaden?

Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

mehr »



15.09.2019 - Cannabis im Straßenverkehr

Erstmaliger Verstoß gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahrenund Entziehung der Fahrerlaubnis

mehr »